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BSG 02.09.2009 B 12 KR 21/08 R, NWB 39/2009 S. 3015

Sozialrecht | Nachweis geringeren Einkommens nur mit ESt-Bescheid

Der gesetzliche Träger der Krankenversicherung ist nicht verpflichtet, andere Unterlagen als den Einkommensteuerbescheid als Einkommensnachweis anzuerkennen. Ein freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherter selbständiger Unternehmer kann die Herabsetzung seiner Beiträge damit erst dann verlangen, wenn er das neue (geringere) Arbeitseinkommen durch einen neuen ESt-Bescheid nachweist. Wird dieser Bescheid unverzüglich vorgelegt, erfolgt die Festsetzung der geringeren Beiträge vom Ersten des auf den Monat der Vorlage folgenden Kalendermonats an. Eine nachträgliche Herabsetzung der Beiträge, die auch Zeiträume in der Vergangenheit umfasst, kann selbst dann nicht verlangt werden, wenn zur Beweisführung zwischenzeitlich bereits andere Unterlagen wie eine betriebswirtschaftlich...