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BFH 04.06.2003 I R 25/02, NWB 42/2003 S. 313

Abgabenordnung | Zweckbetrieb i. S. des § 68 AO

Nach dem ist § 68 AO gegenüber § 65 AO als vorrangige Vorschrift zu verstehen. Daher setzt die stl. Begünstigung eines Betriebs als Zweckbetrieb gem. § 68 Nr. 3 Alternative 2 AO nicht voraus, dass die von ihm ausgehende Wettbewerbswirkung das zur Erfüllung des steuerbegünstigten Zwecks unvermeidbare Maß nicht übersteigt. Dazu führt der Senat weiter aus: Allerdings kann nicht jede Tätigkeit einer Einrichtung, die ihrem Wortlaut nach unter die Regelung des § 68 Nr. 3 Alternative 2 AO fällt, uneingeschränkt begünstigt sein. Die stl. Begünstigung setzt vielmehr voraus, dass die Einrichtung sich in ihrer Gesamtrichtung noch als Zweckbetrieb darstellt. Dies ist nur dann anzunehmen, wenn sie erkennbar darauf abzielt, die satzungsmäßigen Zwecke der Körperschaft zu verwirklichen. S...