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BGH 16.09.2009 VIII ZR 243/08, NWB 40/2009 S. 3088

Kaufvertragsrecht | Wertersatz für Nutzung bei Rücktritt vom Autokaufvertrag

Der Käufer hat nach Rücktritt von einem Kaufvertrag über ein Fahrzeug Wertersatz für die Nutzung zu leisten. Im Streitfall handelte es sich um einen gebrauchten BMW mit erheblicher Laufleistung vor Vertragsschluss. Der Käufer hatte wegen der Mängel des Fahrzeugs den Rücktritt vom Vertrag erklärt (§ 346 BGB), musste sich für die während seiner Besitzzeit gefahrenen 36.000 km allerdings die Nutzung anrechnen lassen. Europäisches Recht steht dem nicht entgegen. Namentlich die Entscheidung des [i]EuGH, Urteil v. 17. 4. 2008 - Rs. C-404/06 NWB QAAAC-85923 betrifft das Recht des Verbrauchers auf Ersatzlieferung, an dessen Geltendmachung er nicht durch eine Verpflichtung zum Nutzungswertersatz gehindert werden darf, nicht aber Fälle der Vertragsrückabwicklung.