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OLG Düsseldorf 28.11.2008 15 U 85/07, NWB 40/2009 S. 3091

Steuerberaterhaftung | Notwendiger Hinweis auf fehlende Eignung eines geschlossenen Fonds zur Altersvorsorge

Ein Anlageberater muss darauf hinweisen, dass es sich bei einem geschlossenen Medienfonds um eine spekulative Geldanlage handelt, die nicht zur Altersvorsorge geeignet ist. Erbringt der Steuerberater Beratungsleistungen hinsichtlich einer Kapitalanlage, die über die reine Steuerberatung hinausgehen, kann er dem Anleger gegenüber neben dem Anlageberater gesamtschuldnerisch haften. Sofern der Darlehensvertrag der finanzierenden Bank einen Haftungsausschluss für die Angaben im Verkaufsprospekt eines Fonds enthält, bilden dessen Kauf und die zugrunde liegende Finanzierung keine wirtschaftliche Einheit. Daher trifft dann die finanzierende Bank keine Haftung. Im Streitfall war dem Fondsprospekt nur verklausuliert zu entnehmen, dass der Totalverlust des Kapitals möglich war. Der Kläger erwarb Ant...