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BFH 29.4.2009 IX R 33/08, NWB 40/2009 S. 3082

Einkommensteuer | Abschreibung von nach Betriebsaufgabe verpachteten Milchlieferrechten

Das ist wie folgt zusammengefasst: (1) Durch die MGV zugeteilte und vom Grund und Boden abgespaltene Milchlieferrechte sind abnutzbare immaterielle Wirtschaftsgüter. (2) Werden solche Milchlieferrechte nach einer Betriebsaufgabe verpachtet, bemisst sich die AfA nach dem Entnahmewert. Eine Abschreibung auf zehn Jahre ist revisionsrechtlich nicht zu beanstanden.

Anmerkung:

Mit der Aussage, es handele sich bei Milchlieferrechten ebenso wie bei Zuckerlieferrechten um Rechte von zwar unbestimmter, aber begrenzter Dauer, da Gewissheit über ihr Ende, nicht aber über dessen Zeitpunkt bestehe, lässt sich im Grunde genommen fast jedes immaterielle Wirtschaftsgut zu einem abnutzbaren Wirtschaftsgut machen. Denn die hektische Gesetzgebungs- und V...