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NWB Nr. 41 vom Seite 3171

Abgeltungsteuer: Unklare Äußerung des BMF zur Behandlung von Stückzinsen

[i]Entwurf eines BMF-Schreibens zur AbgeltungsteuerDer Deutsche Steuerberaterverband e. V. (DStV) weist in seiner Stellungnahme zum Entwurf eines Schreibens des BMF zu Zweifelsfragen im Zusammenhang mit der Einführung der Abgeltungsteuer auf eine missverständliche Regelung bei der Besteuerung von Stückzinsen hin.

[i]Definition StückzinsenStückzinsen werden durch den Käufer eines festverzinslichen Wertpapiers an den Vorbesitzer gezahlt. Beim Kauf einer Anleihe ist dem Vorbesitzer also nicht nur der Kurswert, sondern auch dessen Anteil am Kupon (dem Zinsertrag des Wertpapiers) zu bezahlen, da der Verkäufer diesen Anspruch wirtschaftlich und rechtlich bereits erworben hat, der Käufer die Zahlung letztlich aber voll vereinnahmen wird.

[i]Bis Ende 2008 Zinsertrag, seit 2009 VeräußerungserlösBis Ende 2008 waren Stückzinsen beim Verkäufer als Zinsertrag zu versteuern (§ 20 Abs. 2 Nr. 3 EStG). Seit Einführung der Abgeltungsteuer zum stellen Stückzinsen einen Teil des Veräußerungserlöses gem. § 20 Abs. 2 Nr. 7 EStG dar.

[i]Veräußerungserlös auch bei vor 2009 angeschafften Wertpapieren?In Tz. 40 des BMF-Entwurfs wird angeordnet, dass § 20 Abs. 2 Nr. 7 EStG auch bei vor dem angeschafften Papieren greifen soll. Diese Aussage steht im Widerspruch mit der gesetzlich geregelten Übergangsvorschrift. Diese sieht in § 52a Abs. 10 Satz 7 EStG vor, dass die neuen Regeln zur generellen Steuerpflicht von Veräußerungsgewinnen nicht für Papiere gelten...