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StuB 19/2009 S. 746

Keine Pflicht zum Hinweis im Insolvenzplan auf denkbare Versagungsgründe der Restschuldbefreiung

Der Schuldner oder der Insolvenzverwalter als Planverfasser sind nicht verpflichtet, im darstellenden Teil des Insolvenzplans mögliche Versagungsgründe für die Restschuldbefreiung darzulegen. Im Streitfall war nicht entscheidungserheblich, ob der Schuldner darin auf eine rechtskräftige Verurteilung wegen Insolvenzstraftaten hinweisen muss (so ). Der BGH hat daher diese Frage offen gelassen ( NWB RAAAD-24029).

Praxishinweise: Im darstellenden Teil des Insolvenzplans sollen Angaben zu den Grundlagen und den Auswirkungen des Plans enthalten sein, die für die Entscheidung der Gläubiger über die Zustimmung zum Plan und für dessen gerichtliche Bestätigung erheblich sind (§ 220 Abs. 2 InsO). Das Insolvenzgericht ist bei sei...