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BFH 18.03.2009 III R 26/06, StuB 19/2009 S. 742

Einkommensteuer | Vorbereitung auf Abitur für Nichtschüler als Berufsausbildung

Die ernsthafte Vorbereitung auf ein Abitur für Nichtschüler ist – zumindest ab dem Monat der Anmeldung zur Prüfung – als Berufsausbildung anzusehen (Bezug: § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a, § 63 Abs. 1 Satz 2 EStG; § 1, § 2, § 3 Abs. 3, § 4 Abs. 3, § 5, § 17 PO-NSchA NRW).

Praxishinweise: Entscheidend für die Gewährung von Kindergeld ist, dass die Leistungsfähigkeit der Eltern in dieser Zeit eingeschränkt ist, weil das Kind für einen Beruf ausgebildet wird. Eine Schulausbildung ist dabei stets als Berufsausbildung zu beurteilen, wobei diese aber nicht von einer Ausbildungs- oder Studienordnung abhängig gemacht werden kann. Entscheidend ist allein eine angemessene Vorbereitung auf die Prüfung, und eine solche kann auch durch ein Selbststudium erreicht werden.

– erl –