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NWB Nr. 42 vom Seite 3257

EU-Kommission schlägt neue Maßnahmen im Kampf gegen Mehrwertsteuerbetrug vor

Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers soll erweitert werden

Thomas Hofmann

[i]Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zur fakultativen und befristeten Anwendung des Reverse-Charge-VerfahrensDatei öffnenDie EU-Kommission hat am einen Richtlinienvorschlag (KOM(2009) 511 endg.) angenommen, mit dem die Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (2006/112/EG – MwStSystRL) mit dem Ziel geändert werden soll, den EU-Mitgliedstaaten die optionale und temporäre Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens in Bezug auf bestimmte betrugsanfällige Gegenstände und Dienstleistungen zu ermöglichen. Mit dem Vorschlag reagiert die EU-Kommission in erster Linie auf aktuelle Betrugsaktivitäten bei Umsätzen mit Treibhausgasemissionszertifikaten und die in diesem Zusammenhang von einzelnen EU-Mitgliedstaaten ergriffenen, unterschiedlichen Gegenmaßnahmen im Bereich der Mehrwertsteuer.

I. Anlass und Kontext des Richtlinienvorschlags

1. Mehrwertsteuerbetrug in Bezug auf Treibhausgasemissionszertifikate

[i]Aktueller Anlass: Anstieg von BetrugsaktivitätenDie EU-Kommission hat aus hoch aktuellem Anlass von ihrem gesetzgeberischen Initiativrecht Gebrauch gemacht. Ausschlaggebend waren dafür mehrere Faktoren, vor allem aber die sich in einigen EU-Mitgliedstaaten verdichtenden Anzeichen für einen sprunghaften Anstieg des Mehrwertsteuerbetrugs im Bereich der Umsätze mit Treibhausgasemissionszertifikaten. Zusätzlich trugen die unterschiedlichen Änderungen des nationa...