Baden-Württemberg Finanzministerium - 3 - S 4400/20

Grunderwerbsteuer;
Befreiung nach Artikel 1 § 14 Abs. 4 des Gesetzes zur Umsetzung eines Maßnahmenpakets zur Stabilisierung des Finanzmarktes – Finanzmarktstabilisierungsgesetz – FMStG – vom (BGBl. 1982 I,)

Bezug:

Durch Artikel 10 Nummer 1 Buchstabe c des Gesetzes zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung) vom (BGBl. 1959 I,) ist die durch Artikel 1 FMStG eingeführte Grunderwerbsteuerbefreiung des § 14 Abs. 4 FMStFG ergänzt worden. Danach sind auch die Erwerbe des Fonds als Enteignungsbegünstigter von der Grunderwerbsteuer befreit. Die Befreiung greift insbesondere ein bei Enteignungen im Sinne des Gesetzes zur Rettung von Unternehmen zur Stabilisierung des Finanzmarktes (Rettungsübernahmegesetz – RettungsG) – vgl. Artikel 3 des Gesetzes zur weiteren Stabilisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz – FMStErgG – vom (BGBl. 2009 I, 725).

Die Neufassung des § 14 Abs. 4 FMStFG ist am , dem Tage des Inkrafttretens des Rettungsübernahmegesetzes, in Kraft getreten (Artikel 19 Abs. 2 Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung).

Zu Ihrer weiteren Unterrichtung ist eine auszugsweise Ablichtung des Bürgerentlastungsgesetzes Krankenversicherung beigefügt.

Das Finanzministerium bittet, die Finanzämter entsprechend zu unterrichten und den Erlass in geeigneter Form in die Grunderwerbsteuer-Kartei aufzunehmen.

Baden-Württemberg Finanzministerium v. - 3 - S 4400/20

Fundstelle(n):
MAAAD-29667