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FG Münster 25.08.2009 9 K 4142/04 K, F, NWB 42/2009 S. 3242

Bilanzierung | Rückkaufverpflichtung von Kfz-Händlern als Verbindlichkeit zu bilanzieren

Der 9. Senat des FG Münster hat im Urteil v. 25. 8. 2009 bestätigt, dass Kfz-Händler in ihren Bilanzen Verbindlichkeiten auszuweisen haben für die von ihnen übernommene Verpflichtung, verkaufte Fahrzeuge zu einem verbindlich festgelegten Preis zurückzukaufen. Verkaufen Kfz-Händler Neuwagen an Autovermietungen, verpflichten sie sich häufig, die Fahrzeuge nach Ablauf einer bestimmten Vertragslaufzeit auf Verlangen des Käufers zu einem bereits beim Verkauf des Neuwagens festgelegten Preis zurückzukaufen. Ähnliches geschieht beim Verkauf von Fahrzeugen an Leasinggesellschaften. Da in vielen Fällen der Preis für den Rückkauf über dem Marktwert der Fahrzeuge liegt, drohen den Händlern aus dem Rückkauf der Fahrzeuge häufig Verluste. Wegen solcher drohenden Verluste hatte auch die klagende Autohän...