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BMF 05.10.2009 IV C 4 - S 2225/07/0004, NWB 42/2009 S. 3243

Einkommensteuer | Feststellungsfrist bei der Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags

Das (BStBl 2007 I S. 825) zur Anwendung des § 10d Abs. 4 EStG i. d. F. des JStG 2007 Stellung genommen. Der NWB HAAAC-97817 entschieden, dass sich der Beginn der Feststellungsfrist für einen Verlustfeststellungsbescheid nach § 10d EStG nach § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, § 181 Abs. 1 Satz 1 AO bestimmt. § 10d Abs. 4 Satz 6 EStG gilt nach § 52 Abs. 25 Satz 5 EStG nicht, wenn die Feststellungsfrist zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des JStG 2007 bereits abgelaufen war; § 181 Abs. 5 AO hemmt nicht den Ablauf der Feststellungsfrist. Vor dem Hintergrund dieses Urteils hat das BMF nunmehr mit Schreiben v. 5. 10. 2009 das „alte” aufgehoben.