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BFH 08.07.2009 XI R 64/07, NWB 42/2009 S. 3245

Abgabenordnung | Ermittlungshandlungen im Rahmen der Außenprüfung

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Die Zusammenstellung des Prüfungsergebnisses einer Außenprüfung in einem Betriebsprüfungsbericht stellt keine – den Ablauf der Festsetzungsfrist hinausschiebende – letzte Ermittlungshandlung im Rahmen der Außenprüfung nach § 171 Abs. 4 Satz 3 AO dar. (2) Reicht der Steuerpflichtige nach Zusendung des Betriebsprüfungsberichts eine – ausdrücklich vorbehaltene – Stellungnahme und Unterlagen ein, die zu einem Wiedereintritt in Ermittlungshandlungen führen, erfolgen diese noch im Rahmen der Außenprüfung.

Anmerkung:

Der Ablauf der Frist für die Festsetzung von Steuern wird durch eine Reihe von Ereignissen hinausgeschoben, deren gesetzliche Regelung immer wieder Anlass zu Zweifelsfragen gibt. Das gilt – außer für die zahlreichen in der Besprechungsent...