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FG Hamburg 23.03.2009 6 K 80/08, BBK 20/2009 S. 980

Berichtigung der Vorsteuer auf Anzahlung bei Nichtausführung des Umsatzes

Ein Unternehmer muss die Vorsteuer nach § 17 Abs. 2 Nr. 2 UStG berichtigen, wenn er die Vorsteuer aufgrund einer Anzahlung geltend gemacht hat , der Umsatz aber wegen der Insolvenz des Vertragspartners nicht mehr ausgeführt wird. Nach Ansicht des FG Hamburg hängt die Vorsteuerberichtigung nicht davon ab, dass die Anzahlung zurückgewährt wird; der Wortlaut des § 17 Abs. 2 Nr. 2 UStG ist insoweit eindeutig. Vielmehr entsteht die Pflicht zur Berichtigung der Vorsteuer spätestens bei Insolvenz des Vertragspartners. Damit kann der Unternehmer das Risiko einer Nicht-Rückgewähr seiner Anzahlung wegen Insolvenz des Vertragspartners nicht auf den Fiskus abwälzen.

Das FG ließ aber offen, ob die Vorsteuer auch dann zu berichtigen ist, wenn der Vertragspartner die sich aus der Anzahlung ergebende Umsatzsteuer an d...