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BBK 20/2009 S. 985

Sozialversicherung: Grenzwerte 2010

Das BMAS hat den Referentenentwurf einer „Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2010” vorgelegt. Über die endgültigen Werte entscheidet das Bundeskabinett im Oktober 2009, die Zustimmung des Bundesrates wird erst zum Jahresende erwartet. Alle Werte sind daher vorläufig.


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Jahresarbeitsentgeltgrenzen (Versicherungspflichtgrenzen)
Allgemeine Jahresarbeits-
entgeltgrenze KV
49.950 €
Besondere Jahresarbeits-
entgeltgrenze KV
45.000 €
Beitragsbemessungsgrenzen (BBG)
Gesetzliche KV und PV
3.750 €/Monat, 45.000 €/Jahr
Gesetzliche RV und AV
West/Ost
5.500 €/Monat, 66.000 €/Jahr / 4.650 €/Monat, 55.800 €/Jahr
Knappschaftliche RV
West/Ost
6.800 €/Monat, 81.600 €/Jahr / 5.700 €/Monat, 68.400 €/Jahr
Bezugsgröße
Gesetzliche K...