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StuB 21/2009 S. 826

Kein Insolvenzgeld für Schadenersatz wegen nicht gewährten Ersatzurlaubs

Der in Geld abzugeltende Schadenersatzanspruch wegen nicht gewährten Ersatzurlaubs ist vergleichbar einem Urlaubsabgeltungsanspruch i. S. des § 7 Abs. 4 BUrlG nicht insolvenzgeldfähig. Denn der Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf Insolvenzgeld für Ansprüche auf Arbeitsentgelt, die er wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder für die Zeit nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat (§ 184 Abs. 1 Nr. 1 SGB III). Im Ausgangsfall hatte ein Arbeitnehmer nach der Insolvenz seines Arbeitgebers Insolvenzgeld für einen Ersatzanspruch wegen nicht gewährten Ersatzurlaubs geltend gemacht. Er hatte den Jahresurlaub für 2005 weder während des laufenden Kalenderjahrs noch während des Übertragungszeitraums bis zum nehmen können, und der Arbeitgeber gewährte ihm bis zur Beendigung des Arbeitsverhältniss...