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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 2 K 185/07 EFG 2010 S. 134 Nr. 2

Gesetze: EStG § 5 a

Unterschiedsbetrag bei der Tonnagebesteuerung

Leitsatz

  1. § 5a Abs. 4 EStG trifft für die Verteilung des Unterschiedsbetrages auf die Gesellschafter keine Regelung, deswegen sind die handels- bzw. gesellschaftsrechtlichen Regelungen maßgeblich.

  2. Insbesondere ergibt sich nicht aus § 5a Abs. 4a S. 2 EStG, dass der Unterschiedsbetrag zwingend nach der Beteiligung am Gesellschaftsvermögen zu verteilen ist. Trotz des Ausnahmecharakters der Vorschrift des § 5a EStG als systemfremde Subventionsnorm ist für eine den Wortlaut erweiternde Auslegung kein Raum.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
DStR-Aktuell 2010 S. 6 Nr. 16
DStRE 2010 S. 716 Nr. 12
EFG 2010 S. 134 Nr. 2
LAAAD-31817

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