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SteuerStud Nr. 12 vom Seite 603

Klausur zum Internationalen Steuerrecht

Prof. Dr. Stephan Kudert, Dipl.-Kauffrau Ivonne Klipstein und Dipl.-Kauffrau Paula Jarzynska, Europa-Universität Viadrina, Frankfurt (Oder)

Aufgabe

Aufgabe 1

  1. Eine in Deutschland ansässige natürliche Person möchte in Polen Stühle produzieren. Stellen Sie dar, welcher Staat bei einem Direktexport durch das Einzelunternehmen, bei einer Betriebsstätte und einer Sp. z o. o. (polnische Tochter-GmbH) das Besteuerungsrecht für die Einkommensteuer hätte. (14 Punkte)

  2. Erläutern Sie kurz, welche der drei Alternativen die steuerlich günstigste ist. (8 Punkte)

  3. Erläutern Sie kurz zwei in der Praxis diskutierte Modelle für die Lösung des Haftungsproblems, wenn der Investor in Deutschland eine Freistellung erreichen möchte. (8 Punkte)

Aufgabe 2


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RICHTIG
FALSCH
1. § 50d Abs. 8 EStG ist eine Rückfallklausel, die verhindern soll, dass für Arbeitnehmer weiße Einkünfte entstehen.
2. Die polnischen Sonderwirtschaftszonen wurden mit dem EU-Beitritt 2004 geschlossen.
3. Im DBA Deutschland/Luxemburg werden Vergütungen aus stillen Beteiligungen als fiktive Dividenden behandelt.
4. Die erweiterte unbeschränkte Erbschaftsteuerpflicht besteht i. d. R. für die Dauer von fünf Jahren.
5. Bei der Ermittlung des Hinzurechnungsbetrags ist ein Ausgleich negativer Einkünfte einer Zwischengesellsch...