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BFH 19.08.2009 I R 1/09, StuB 22/2009 S. 860

Wertaufholung nach einer nicht wirksamen ausschüttungsbedingten Teilwertabschreibung

Die einkommenswirksame Wertaufholung eines Beteiligungswerts gem. § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 3 i. V. mit Abs. 1 Nr. 1 Satz 4 EStG 1997 (i. d. F. des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002) umfasst auch eine frühere ausschüttungsbedingte Teilwertabschreibung auf den Buchwert der Beteiligung, die gem. § 50c Abs. 1 Satz 1 1990 nicht einkommenswirksam war (Bezug: § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 3 i. V. mit Abs. 1 Nr. 1 Satz 4 EStG 1997 i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002; § 50c EStG 1990).

Praxishinweise: Das Wertaufholungsgebot, das zu einer Korrektur der Teilwertabschreibung führt, bezieht sich nicht auf den Wertverlust beim Erwerber, sondern soll eine Einmalbesteuerung im Inland sicherstellen. Ein späterer Anstieg des Werts führt deshalb zu einem Ertrag, der unmittelbar dem Erwerber zuzurechnen ist. Die einkommenswirksame Wertaufholung ist deshalb nicht um den Betrag zu mindern, der bei der Teilwertabschreibung wirksam hinzugere...