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BFH 02.04.2008 II R 59/06, StuB 22/2009 S. 864

Schätzung des Einheitswerts eines im Beitrittsgebiet belegenen sonstigen Gebäudes

(1) Bei der Schätzung des Einheitswerts eines im Beitrittsgebiet gelegenen sonstigen Gebäudes auf den ist eine Schätzungsmethode, mit der der gemeine Wert des Gebäudes auf der Grundlage des Bodenwerts und des Gebäudewerts ermittelt und jeweils die durchschnittlichen Herstellungskosten für vergleichbare Objekte auf den Stichtag zugrunde gelegt sind, rechtlich nicht zu beanstanden. Eine (entsprechende) Anwendung des Sachwertverfahrens der §§ 83 ff. BewG mit allen Detailregelungen ist nicht geboten. (2) Im Anwendungsbereich des § 129 Abs. 2 BewG ist weder der Höchstsatz des Abschlags wegen Alterswertminderung aus § 86 Abs. 3 Satz 1 BewG noch der Abschlag für behebbare Baumängel aus § 87 BewG maßgebend. (3) Die Finanzverwaltung bedarf für den Erlass einer bewertungsrechtlichen Verwaltungsvorschrift, die in einer gesetzliche...