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BFH 25.08.2009 I R 33/08, StuB 22/2009 S. 862

Einkommen-/Lohnsteuer | Berechnung der Lohnsteuer für einen „sonstigen Bezug” nach Wechsel der Steuerpflicht

Bei der Berechnung der Lohnsteuer für einen „sonstigen Bezug”, der einem (ehemaligen) Arbeitnehmer nach einem Wechsel von der unbeschränkten in die beschränkte Steuerpflicht in diesem Kalenderjahr zufließt, ist der während der Zeit der unbeschränkten Steuerpflicht gezahlte Arbeitslohn im „Jahresarbeitslohn” (§ 39d Abs. 3 Satz 4 i. V. mit § 39b Abs. 3 Satz 7 EStG 2002) zu berücksichtigen (Bezug: § 2 Abs. 7 Satz 3, § 39b Abs. 3 Satz 7, § 39d Abs. 3 Satz 4).

Praxishinweise: Beim Wechsel der Steuerpflicht innerhalb eines Kalenderjahrs sind nach § 2 Abs. 7 Satz 3 EStG die während der beschränkten Steuerpflicht erzielten inländischen Einkünfte in die Veranlagung zur unbeschränkten Steuerpflicht einzubeziehen. Dieses Jahresprinzip gilt auch für den Lohnsteuerabzug (§ 39b Abs. 2 ff. EStG). Der Arbeitgeb...