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BFH 25.08.2009 IX R 3/09, StuB 22/2009 S. 862

Einkommen-/Lohnsteuer | Abfindung wegen Änderung der Arbeitszeit als begünstigte Entschädigung

Zahlt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer eine Abfindung, weil dieser seine Wochenarbeitszeit aufgrund eines Vertrags zur Änderung des Arbeitsvertrags unbefristet reduziert, so kann darin eine begünstigt zu besteuernde Entschädigung i. S. von § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG liegen (Klarstellung der Rechtsprechung; Bezug: § 24 Nr. 1, § 34 Abs. 2 EStG).

Praxishinweise: Eine (begünstigte) Entschädigung nach § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG liegt vor, wenn die Entschädigung als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen geleistet wird. Eine solche unmittelbar durch den Verlust von steuerbaren Einnahmen bedingte Entschädigung liegt auch bei einer „ Teilabfindung”, die durch die Verminderung von Einnahmen wegen einer Verminderung der Arbeitszeit veranlasst ist, vor. Das Fortbestehen des ursprünglichen Arbeitsverhältnisses dem Grunde nach ist unbeachtlich,...