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BVerfG 06.11.2009 2 BvL 4/07, NWB 49/2009 S. 3778

Einkommensteuer | Unzulässige Vorlage zur Verfassungsmäßigkeit von § 62 Abs. 2 EStG

Das BVerfG entschied mit Beschluss v. 6. 11. 2009, dass die Vorlage des FG Köln unzulässig ist, weil das Gericht im Vorlagebeschluss die Entscheidungserheblichkeit der Verfassungsmäßigkeit von § 62 Abs. 2 EStG (Kindergeldausschluss für geduldete Ausländer) nicht ausreichend dargelegt hat. – Die Klägerin des Ausgangsverfahrens, eine ivorische Staatsangehörige, zog 1999 nach der Heirat mit einem deutschen Staatsangehörigen nach Deutschland. In der Folge trennte sie sich von ihrem Ehegatten. Im Jahr 2002 zog der 1988 in Côte d' Ivoire geborene Sohn zur Klägerin. Im November 2002 wurde die Klägerin ausgewiesen. Ihr wurde eine Duldung erteilt, die zunächst bis September 2003 verlängert wurde. Die zuständige Behörde lehnte den Antrag auf Bewilligung von Kindergeld für ihren Sohn ab. Nach erfolglosem Einspruch e...