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NWB Nr. 49 vom Seite 3787

Vermietung: Einkunftserzielungsabsicht

Dipl.-Finanzwirt (FH) Martin Hilbertz

Hintergrund

[i]BMF, Schreiben v. 8. 10. 2004, BStBl 2004 I S. 933Das BMF hat zuletzt mit Schreiben v. ausführlich zur Einkunftserzielung bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung Stellung genommen. Nach ständiger S. 3788Rechtsprechung des BFH ist bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit grds. ohne weitere Prüfung vom Vorliegen der Einkunftserzielungsabsicht auszugehen. Nicht entscheidend ist, in welcher Art und Weise der Mieter oder Pächter das Objekt nutzt. Deshalb ist die Einkunftserzielungsabsicht des Vermieters auch dann zu typisieren, wenn der Mieter die Immobilie zu anderen als Wohnzwecken verwendet. Dies gilt nur dann nicht, wenn besondere Umstände oder Beweisanzeichen gegen das Vorliegen einer Einkunftserzielungsabsicht sprechen oder besondere Arten der Nutzung für sich allein Beweisanzeichen für eine private Veranlassung sind.

Einkunftserzielungsabsicht im Zusammenhang mit Leerstand

[i]Leerstand nach Erwerb bzw. HerstellungFallen Werbungskosten schon an, bevor mit dem Aufwand zusammenhängende Einnahmen erzielt werden, können sie als vorab entstandene Werbungskosten berücksichtigt werden, wenn ein ausreichend bestimmter wirtschaftlicher Zusammenhang z...