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Steuern mobil Nr. 12 vom

Track 10 | Doppelbesteuerung: Bindungswirkung zwischenstaatlicher Verständigungsvereinbarungen

Nach zwei aktuellen BFH-Urteilen binden völkerrechtlich verbindliche Verständigungsvereinbarungen zwischen der deutschen und einer ausländischen Finanzverwaltung die deutschen Finanzgerichte nur dann, wenn sie in Einklang mit innerstaatlichen Steuergesetzen stehen. In den beiden Urteilsfällen blieben Abfindungszahlungen an Arbeitnehmer aus Anlass der Beendigung der Arbeitsverhältnisse im Ergebnis steuerfrei.

Beim nächsten Thema hat eine Aussage in der Pressemitteilung des Bundesfinanzhofs zu zwei aktuellen Urteilen meine Neugier geweckt. Da heißt es: Derzeit ist eine zunehmende Tendenz der Finanzverwaltungen zu beobachten, sich zwischenstaatlich über die Auslegung von Doppelbesteuerungsabkommen zu verständigen. Ohne Umsetzung in ein Gesetz muss kein Steuerpflichtiger eine solche Vereinbarung gegen sich gelten lassen. Was hat es damit auf sich?

Doppelbesteuerungsabkommen zwischen zwei Staaten – kurz DBA genannt – bezwecken bekanntlich, die doppelte Besteuerung in den Vertragsstaaten zu vermeiden. Das Besteuerungsrecht für bestimmte Einkünfte wird entweder dem einen oder dem anderen Staat zugeordnet. Zuweilen kann die Anwendung der DBA aber auch eine ...