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Steuern mobil Nr. 12 vom

Track 21 | Handwerkerleistungen: Inkrafttreten der Verdoppelung des Höchstbetrags

Das FG Rheinland-Pfalz verhandelt demnächst darüber, ob eine (angebliche) Panne des Gesetzgebers dazu führt, dass Steuerpflichtige ihre Handwerkerkosten bereits rückwirkend für das Jahr 2008 bis zum Höchstbetrag von 1.200 € von der Steuerschuld abziehen können. Die Finanzverwaltung gibt Anträgen auf Ruhen des Verfahrens aus Gründen der Zweckmäßigkeit jetzt statt.

Wichtige neu anhängige Verfahren stehen jetzt auf dem Themenplan. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz muss demnächst über eine angebliche Panne des Gesetzgebers entscheiden. Können Steuerpflichtige ihre Handwerkerkosten bereits rückwirkend für das Jahr 2008 bis zu einem Höchstbetrag von 1.200 € von der Steuerschuld abziehen? – So lautet die Rechtsfrage, die unter dem Aktenzeichen 3 K 2002/09 anhängig ist.

Mit dem ersten Konjunkturpaket wurde die Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen bei Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen ausgeweitet. Der Steuerbonus nach § 35a EStG wurde auf 1.200 € verdoppelt. Weitere Verbesserungen bei haushaltsnahen Leistungen ab 2009 sah das Familienleistungsgesetz vor. Die Übergangsregelungen der beiden Änderungspakete wurden allerdings nicht genau au...