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Steuern mobil Nr. 12 vom

Track 22 | Betriebsprüfung: Zulässigkeit einer Prüfung im Jahrestakt

Nach einem Beschluss des FG Köln in einem Aussetzungsverfahren ist es fraglich, ob zeitnahe Betriebsprüfungen von Großbetrieben im Jahrestakt, bei denen vom Finanzamt jeweils nur ein Veranlagungszeitraum geprüft wird, gegen den Willen des Unternehmens ermessensfehlerfrei angeordnet werden können. Das Verfahren ist zwischenzeitlich auch in der Hauptsache anhängig.

Auch das nächste Verfahren ist nicht beim BFH, sondern wieder bei einem Finanzgericht anhängig. Es betrifft die Zulässigkeit einer Betriebsprüfung im Jahrestakt für Großbetriebe. Bei Großbetrieben prüft das Finanzamt in NRW unter bestimmten Voraussetzungen jeweils nur einen Veranlagungszeitraum.

Das Finanzgericht Köln hat in einem Beschluss bereits einem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung einer Prüfungsanordnung stattgegeben. Die Kölner Richter hatten erhebliche Zweifel: Kann eine solche Betriebsprüfung im Jahrestakt gegen den Willen des Unternehmens ermessensfehlerfrei angeordnet werden? Schließlich ist die Verkürzung des Prüfungszeitraums für einen Großbetrieb keineswegs nur vorteilhaft. Der größeren Zeitnähe stehen insbesondere die Nachteile eines erheblich höheren Aufwands ...