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BBK 23/2009 S. 1155

Krankenversicherung: Versicherungspflicht bei Unterschreiten der JAE-Grenze

[i]Prüfung durch den ArbeitgeberArbeitgeber müssen regelmäßig zum Jahreswechsel prüfen und dokumentieren, ob privat Krankenversicherte auch im neuen Jahr die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE-Grenze) voraussichtlich überschreiten. Unterlässt der Arbeitgeber dies, kann es teuer werden: Denn stellt der Betriebsprüfer in der Sozialversicherungsprüfung fest, dass die JAE-Grenze nicht mehr überschritten ist, tritt rückwirkend Krankenversicherungspflicht ein.

[i]HaftungsrisikoDa der Arbeitgeber den Beitragsabzug beim Arbeitnehmer nur innerhalb von drei Monaten nachholen kann, darf er für weiter zurück liegende Zeiträume keine Arbeitnehmerbeiträge mehr einbehalten. Der Arbeitgeber muss die Krankenversicherungsbeiträge dann in vollem Umfang allein tragen.

Im Jahr 2009 beträgt die allgemeine JAE-Grenze 48.600 €; 2010 sol...