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FG Rheinland-Pfalz 10.09.2008 2 K 1712/08, BBK 23/2009 S. 1151

AfA-Bemessungsgrundlage nach Einlage gem.§ 7 Abs. 1 Satz 5 EStG

§ 7 Abs. 1 Satz 5 EStG betrifft den Fall, dass der Steuerpflichtige ein Wirtschaftsgut in das Betriebsvermögen eingelegt hat, das er bislang im Rahmen einer Überschusseinkunftsart genutzt hat, z. B. Vermietung und Verpachtung. Nach Ansicht des FG Rheinland-Pfalz

  • erfolgt die Einlage mit dem Teilwert gem. § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG;

  • bestimmt sich die AfA-Bemessungsgrundlage hingegen gem. § 7 Abs. 1 Satz 5 EStG nach den ursprünglichen Anschaffungskosten, die um die Abschreibungen zu mindern sind, die der Steuerpflichtige während der Nutzung im Rahmen der Überschusseinkunftsart in Anspruch genommen hat.

[i]Einlagewert und AfA-Bemessung weichen abDies hat zur Folge, dass Einlagewert und AfA-Bemessungsgrundlage nicht deckungsgleich sind.

Beispiel

Die Anschaffungskosten eines Gebäudes, das A gem. § 21 EStG vermietet, betragen 1 Mio. €. In den ersten fünf Jahren nimm...