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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 8 K 4185/06 G

Gesetze: EStG § 15 Abs. 2, EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2, GewStG § 2 Abs. 1

Betätigung als sog. EDV-Berater als Ausübung eines freien Berufs

Leitsatz

Auch wenn die Tätigkeit eines EDV-Beraters ohne Hochschulabschluss mit der eines Dipl.-Informatikers vergleichbar ist, kann sie doch nicht als Ausübung eines freien Berufs qualifiziert werden, wenn der Stpfl. nicht einem Dipl.-Informatiker vergleichbare Kenntnisse in allen Kernbereichen des Informatikstudiums (hier: „Mathematik”, „theoretische Grundlagen” und „Anwendungen”) besitzt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
IAAAD-33289

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