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FG Münster 16.09.2009 10 K 4647/07 F, NWB 51/2009 S. 3979

Einkommensteuer | Preisgelder eines Architekten steuerpflichtig?

Preisgelder eines freiberuflich tätigen Architekten gehören nach dem zu dessen steuerpflichtigen Betriebseinnahmen, wenn die Preisverleihung betriebsbezogen ist und das Preisgeld wirtschaftlich den Charakter eines leistungsbezogenen Entgelts hat. – Die Kläger, Gesellschafter einer Architekten-GbR, erhielten für die Planung und Betreuung bereits abgeschlossener Bauprojekte anlässlich zwei verschiedener Architektenwettbewerbe Preisgelder. Die Kläger gingen davon aus, die Preisgelder gehörten nicht zu den Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit. Das FG Münster sah die Preisgelder dagegen als betrieblich veranlasste Einnahmen an. Bei den Wettbewerben seien typische Berufsleistungen eines Architekten erbracht worden, die im sachlichen und wirtschaftlichen Zu...