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FG Saarland 14.08.2009 2 K 1178/09, NWB 51/2009 S. 3979

Einkommensteuer | Höhe des Kindergelds für viertes Kind

Fallen bei einem Steuerpflichtigen mit vier Kindern die Voraussetzungen zum Erhalt von Kindergeld für das älteste Kind weg, kann die Familienkasse lediglich das für dieses Kind gezahlte Kindergeld zurückfordern. Das infolge des „Wegfalls” des ersten Kindes für das vierte Kind überzahlte Kindergeld muss auch „für dieses Kind” zurückgefordert werden. Ein Bescheid, der abstrakt auf den Rückzahlungsbetrag abstellt, ist nach dem rechtswidrig.