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BFH 23.09.2009 VII R 42/07, NWB 51/2009 S. 3981

Zollrecht | Einreihung eines Graustufenmonitors

Das lässt sch wie folgt zusammenfassen: (1) Dass ein Monitor nicht nur Bilder wiedergeben kann, die von einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine stammen, sondern auch aus anderen Quellen stammende Bilder, verleiht ihm keine „eigene Funktion” (andere Funktion als Datenverarbeitung) i. S. der Anm. 5 E zu Kap. 84 KN (Änderung der Rechtsprechung). (2) Ein Monitor führt auch nicht deshalb eine andere Funktion als Datenverarbeitung aus, weil er in der Lage ist, im Schwarz-Weiß-Bild Graustufen exakt wiederzugeben, und deshalb für die Bildwiedergabe radiologischer Aufnahmen besonders geeignet ist.