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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 2 K 99/08

Gesetze: AO § 181 Abs. 1 Nr. 1

Gesonderte und einheitliche Feststellung: Gemeinsame Einkunftserzielung von Erbe und Vermächtnisnehmer hinsichtlich Erbbauzinsen?

Leitsatz

Der Erbe erbbaurechtsbelasteter Grundstücke erzielt mit dem Vermächtnisnehmer, dem die Hälfte der Erbbauzinsen zusteht, nicht gemeinschaftlich Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Eine gesonderte und einheitliche Feststellung ist deshalb nicht durchzuführen.

Fundstelle(n):
EAAAD-33944

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