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StuB Nr. 24 vom Seite 909

Bilanzmanipulationen: Wann ist die Übersicht erschwert?

Regierungsrat Thomas C. Wolf, Renningen

Die Bilanzskandale der Vergangenheit haben die Sensibilität für ordnungsgemäße Jahresabschlüsse deutlich erhöht. Dabei zeigt die Praxis, dass im Insolvenzstrafrecht Verstöße gegen Rechnungslegungsvorschriften praktisch an der Tagesordnung sind. Doch auch das Bilanzstrafrecht, das in der Vergangenheit kaum Praxisrelevanz hatte, nimmt an Bedeutung zu; die gegenwärtige Finanz- und Wirtschaftskrise dürfte die Aktualität noch weiter ins Blickfeld rücken. Da jedoch nicht jeder Bagatellverstoß gegen Rechnungslegungsnormen auch strafrechtlich sanktioniert ist, sondern vielmehr nur ein sog. Verstoß von einigem Gewicht, wird dieses Kriterium im folgenden Beitrag näher betrachtet.

Kernfragen
  • Wie lässt sich der Begriff „Bilanzmanipulation” definieren?

  • Wann ist von einem nicht „lediglich bedeutungslosen” Verstoß gegen Rechnungslegungsvorschriften auszugehen?

  • Ist in einem nicht ausgewiesenen Haftungsvermerk „unter der Bilanz” zugunsten einer Zweckgesellschaft eine Bilanzmanipulation zu sehen?

I. Bilanzmanipulationen und das Kriterium der Übersichtserschwernis

1. Systematisierung des Begriffs der Bilanzmanipulation

Der Begriff der Bilanzmanipulation i...