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StuB 24/2009 S. 925

DPR beantwortet fallbezogene Voranfragen zu Bilanzierungsproblemen

Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) wird künftig einzelne konkrete Voranfragen zu Bilanzierungsproblemen in geeigneten Fällen beantworten. Die DPR sieht darin eine Möglichkeit, ihre Präventivfunktion zu stärken. Denn auf diese Weise könnten ihrer Ansicht nach mögliche Fehler bei der Rechnungslegung bereits im Vorfeld der Abschlusserstellung vermieden werden.

Die Möglichkeit, fallbezogene Voranfragen zu stellen, steht sämtlichen Unternehmen offen, die in Deutschland dem Enforcement unterliegen. Vor Beantwortung der Anfrage sind ein hinreichend konkretisierter Sachverhalt und dessen vom Unternehmen vorgeschlagene bilanzielle Behandlung – nebst einer Stellungnahme des (zuletzt) bestellten Abschlussprüfers – vorzulegen. So soll sichergestellt werden, dass ...