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StuB 24/2009 S. 926

Rückstellungsabzinsungsverordnung verkündet und Zinssätze bekannt gegeben

Am ist die RückstellungsabzinsungsverordnungRückAbzinsV (BGBl 2009 I S. 3790 f.) in Kraft getreten. Nach BilMoG sind Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit dem ihrer Laufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abzuzinsen (§ 253 Abs. 2 HGB; vgl. u. a. Lüdenbach/Hoffmann, StuB 2009 S. 287). Die RückAbzinsV legt die Ermittlungsmethodik sowie die Veröffentlichungsmodalitäten für die Zinssätze fest. Letztere sind für die Praxis verbindlich und werden einheitlich von der Deutschen Bundesbank ermittelt. Die Abzinsungszinssätze werden künftig monatlich bekannt gegeben und können auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank abgerufen werden (http://www.bundesbank.de/statistik/statistik_zinsen.php).