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BFH 30.03.2009 II R 62/06, StuB 24/2009 S. 928

Grunderwerbsteuer | Kosten einer Altlastensanierung sind kein Bestandteil der steuerbaren Gegenleistung

Ist Gegenstand des Erwerbs ein mit Altlasten kontaminiertes Grundstück und verpflichtet sich der Erwerber im Grundstückskaufvertrag zu dessen Sanierung, gehören die entstandenen Kosten nicht zur Gegenleistung, wenn bei Abschluss des Grundstückskaufvertrags noch keine Sanierungsverfügung an den Veräußerer ergangen war (Bezug: § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG).

Praxishinweise: Bei der Grunderwerbsteuer wird der Gegenstand des Erwerbs (im Streitfall ein nicht saniertes Grundstück) nach dem Wert der Gegenleistung (= Kaufpreis einschließlich der übernommenen Leistungen) besteuert. Besteht im Zeitpunkt der Veräußerung noch keine öffentlich-rechtliche Verpflichtung des Verkäufers zur Sanierung, so kommt eine spätere Sanierung durch den Erwerber – in Form einer Wertsteigerung des Grundstücks – allein dem E...