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NWB Nr. 52 vom Seite 4075

ElsterLohn II: Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale ab 2012

Die Lohnsteuerkarte 2010 ist die letzte ihrer Art. Sie wird zukünftig durch ein elektronisches System ersetzt. Das Verfahren heißt ElsterLohn II und geht im Jahr 2012 an den Start. Die gesetzliche Regelung erfolgt Anfang 2010.

[i]Harder-Buschner/Jungblut, NWB 34/2009 S. 2636Unter dem Namen ElsterLohn I werden bereits seit einigen Jahren die Daten der Lohnsteuerbescheinigung elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt. Das ElsterLohn II genannte Vorhaben soll die Lohnsteuerkarte nun vollständig ersetzen. Künftig wird der Arbeitgeber mit Hilfe der ihm von seinem Arbeitnehmer mitgeteilten Daten (Identifikationsnummer und Geburtsdatum) die für den Lohnsteuerabzug benötigten Daten bei der Finanzverwaltung abrufen können. Diese Daten werden in der sog. ELStAM-Datenbank beim Bundeszentralamt für Steuern zentral verwaltet. ELStAM steht für Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale.

Alle Steuerfälle werden über die Steueridentifikationsnummer zugeordnet und zentral verwaltet. Die Identifikationsnummer wurde im Laufe des Jahres 2008 flächendeckend eingeführt. Das Ziel von ElsterLohn II ist es, die Kommunikation zwischen Arbeitgebern, Arbeitnehmern und dem Finanzamt zu erleichtern und sie vollständig, individu...