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IWB Nr. 24 vom Seite 1171

Die Entwicklung der Verrechnungspreisregelungen in Spanien

Dipl.-Volkswirt Christoph Lamm und Dipl.-Volkswirtin Katia Tanz-Rahlfs, Mitarbeiter der Service Line Transfer Pricing bei Deloitte, Düsseldorf

Die steuerliche Betrachtung von Verrechnungspreisen multinationaler Unternehmen ist in zahlreichen OECD-Ländern zunehmend in den Fokus der Finanzverwaltungen gerückt. Auch Spanien verschließt sich diesem Trend nicht und hat in den Jahren 2006 und 2009 die geltenden gesetzlichen Regelungen verschärft.

I. Grundlegende Änderungen im Jahre 2006

Das am in Kraft getretene Gesetz 36/2006 „Maßnahmen zur Verhinderung von Steuerhinterziehung” (Ley 36/2006, de 29 de noviembre, de medidas para la prevención del fraude fiscal – LMPFF) enthielt neben anderen steuerrechtlichen Neuerungen auch Änderungen des seit 1971 geltenden § 16 spanKStG (Artículo 16 de la Ley del Impuesto sobre Sociedades), welcher die steuerliche Behandlung von Verrechnungspreisen in Spanien regelt. Die Gesetzesänderung von 2006 bestand maßgeblich in der Umkehr der Beweislast zur Angemessenheit konzerninterner Verrechnungspreise. Darüber hinaus wurden erstmals umfangreiche Dokumentationspflichten für Unternehmen mit grenzüberschreitenden Transaktionen mit verbundenen Unternehmen eingeführt. Für Sonderfälle existierten bereits vor Inkrafttreten des LMPFF Dokumentationspflichten (z. B. f...