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Steuern mobil Nr. 1 vom

Track 06 | Ehrenamts-Freibetrag: Muster-Satzungsklausel für steuerbegünstigte Vereine

Das Finanzministerium Baden-Württemberg hat eine Muster-Satzungsklausel formuliert für gemeinnützige Vereine, die Tätigkeitsvergütungen an Vorstandsmitglieder bezahlen. Ohne eine entsprechende Regelung drohen erhebliche nachteilige Konsequenzen bis hin zum Verlust der Gemeinnützigkeit.

Ein gemeinnütziger Verein, der nicht ausdrücklich die Bezahlung des Vorstands regelt und dennoch Tätigkeitsvergütungen zahlt, verstößt gegen das Gebot der Selbstlosigkeit. Entsprechende Satzungsverstöße können erhebliche Nachteile haben bis hin zum Verlust der Gemeinnützigkeit.

Gemeinnützige Vereine, die ihren Vorständen ohne ausdrückliche Erlaubnis in der Satzung angemessene Tätigkeitsvergütungen gezahlt haben, können die negativen steuerlichen Folgen abwenden. Voraussetzung ist nach einem BMF-Schreiben: Die Mitgliederversammlung beschließt eine entsprechende Satzungsänderung. Die Frist hierfür hat das Bundesfinanzministerium mehrfach verlängert. Nach dem geltenden BMF-Schreiben muss die Satzungsänderung jetzt spätestens bis zum umgesetzt sein.

Das Finanzministerium Baden-Württemberg hat eine Muster-Satzungsklausel formuliert. Die E...