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Steuern mobil Nr. 1 vom

Track 15 | Umsatzsteuer: Kfz-Überlassung an Handelsvertreter

Der BFH bejahte in einem aktuellen Urteil im Hinblick auf die fehlende Überwachung eines privaten Nutzungsverbots bei der Pkw-Überlassung an Handelsvertreter einen der Umsatzsteuer unterliegenden tauschähnlichen Umsatz, da eine Verwendung der Fahrzeuge für den privaten Konsum oder andere Zwecke nicht ausgeschlossen werden konnte.

Das letzte Urteil für heute ist zur Umsatzsteuer ergangen. Der BFH hat erneut entschieden: Nicht nur Leistungen gegen Geldzahlung, sondern auch tauschähnliche Vorgänge unterliegen der Umsatzsteuer. Dem BFH lag folgender Fall vor:

Ein Unternehmen, das Haushaltsgeräte vertreibt, stellte seinen als selbständige Handelsvertreter tätigen Gruppenberatern Pkws zur Verfügung. Die Betriebskosten mussten die Vertreter selbst tragen. Sie durften die Fahrzeuge nur für die Vertriebstätigkeit nutzen, nicht aber für private Zwecke. Dieses Nutzungsverbot wurde jedoch nicht hinreichend überwacht. Strittig war: Erbringt der Unternehmer in diesem Fall an die Handelsvertreter eine Leistung, die der Umsatzsteuer unterliegt?

Der BFH kam zu dem Ergebnis: Es handelt sich um einen der Umsatzsteuer unterliegenden tauschähnlichen Umsatz. Aussc...