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SteuerStud Nr. 1 vom Seite 27

Nutzung des Verlustvortrags bei der Umstrukturierung von Unternehmen

von Dmitrij Balliet, Tübingen

Im Wirtschaftsleben müssen die Unternehmen wie in der Natur ums Überleben kämpfen. Überleben bedeutet dabei nicht nur etwa die attraktive Gestaltung des Leistungsangebots am Markt, sondern auch die Fähigkeit, sich an die geänderten politischen, tatsächlichen und vor allem rechtlichen Marktbedingungen anzupassen. Die Umstrukturierung durch Formwechsel ist dabei eine der wichtigen Handlungsalternativen. Da es aber eine rechtsformneutrale Besteuerung im deutschen Steuerrecht nicht gibt und nach BVerfG auch nicht durch Art. 3 GG geboten ist, ist die Frage der steuerrechtlichen Behandlung der Umstrukturierung von entscheidender Bedeutung.

I. Begriff der Umwandlung und Ziel des Umwandlungssteuergesetzes

Die Umwandlung ist die Fortführung einer wirtschaftlichen Einheit in einer anderen Rechtsform. Der steuerrechtliche Begriff der Umwandlung ist nur partiell identisch mit dem des UmwG. Das UmwStG knüpft einerseits mit seinem ersten bis fünften Teil an das UmwG an. Andererseits erfasst es in §§ 20 ff. UmwStG auch die Fälle der Einbringung und die des Anteilstausches.

Ohne das UmwStG und das UmwG wäre eine Umstrukturierungsmaßnahme nur nach den allgemeinen Regeln des Gesellschafts- und Zivilrechts und nur im Wege der Vermögens...