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NWB-EV Nr. 1 vom Seite 33

Altersvorsorge: Riesterförderung

Möglichkeit der Inanspruchnahme für ein zu eigenen Wohnzwecken dienendes Haus durch die Riesterförderung

von Susanne Hierl, Nürnberg

Der EuGH hat in seiner Entscheidung v. - Rs. C-269/07 NWB PAAAD-28240 die Regelungen Deutschlands zur ergänzenden Altersvorsorge (u. a. Riesterrente) mit dem Gemeinschaftsrecht Art. 7 Abs. 1 und 2 der Verordnung Nr. 1612/68 und den Art. 12, 18 und 39 EG für unvereinbar erklärt. Dies hat zur Folge, dass die Regelungen der §§ 79 ff. EStG in Hinblick auf eine Ausländerdiskriminierung zu überarbeiten sind. Für eine Neuregelung bleibt zu hoffen, dass es nun auch zu einer Besserstellung der inländischen Arbeitnehmer, die eine Riesterrente bedienen, kommt, und insbesondere Rentner mit einer Immobilie im europäischen Ausland Nutznießer dieser Regelung werden. Eine Ausdehnung der Vorschrift auf Drittländer erscheint demgegenüber fraglich. Der nunmehr vorliegende Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen bestätigt diese Annahme.

I. Sachverhalt der Vertragsverletzungsklage

Die Entscheidung des EuGH beruht auf einer Begutachtung der deutschen Regelungen zur ergänzenden Altersvorsorge. Diese sind im Einzelnen:

Die Zulagenberechtigung für die ergänzende Altersvorsorge nach § 79 EStG ist davon abhängig, dass ein...