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IWB Nr. 1 vom Seite 5

Mehrwertsteuerliche Änderungen in Europa

StB Dipl.-Fw. (FH) Ronny Langer, küffner maunz langer zugmaier, München

I. Steuersätze

In Belgien wurde der ermäßigte Steuersatz von 12 % ab dem auch für Bewirtungen in Restaurants und durch Caterer anwendbar. Der vorübergehend für Bauleistungen eingeführte ermäßigte Steuersatz von 6 % ist noch bis zum anwendbar.

[i]www.hmrc.gov.uk/vat/forms-rates/rates/rate-rise-guidance.pdfDer Regelsteuersatz in Großbritannien wurde nach der vorübergehenden Minderung zum auf 15 % mit Wirkung ab wieder auf den bisherigen Steuersatz von 17,5 % erhöht. Für alle Rechnungen, die nach dem sowie innerhalb der üblichen Frist von 14 Tagen nach Erbringung der Lieferung oder sonstigen Leistung ausgestellt wurden, ist grundsätzlich der erhöhte Steuersatz von 17,5 % anzuwenden. Für vor dem getätigte Lieferungen oder sonstige Leistungen kann aber auch noch der abgesenkte Steuersatz von 15 % verwendet werden. Über die Details der Mehrwertsteueränderung informiert der britische Fiskus in einem 45-seitigen Schreiben.

[i]www.revenue.ie/en/tax/vat/leaflets/vat-rate-change.html Irland hatte den Regelsteuersatz zum auf 21,5 % erhöht. Dieser ist nun ebenfalls mit Wirkung ab auf d...