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StuB Nr. 3 vom Seite 91

Funktionsverlagerungsbesteuerung

Zurück zum Regelungszweck und Erfordernis einer Neuausrichtung!

Dr. Markus Frischmuth, Friedrichshafen
Kernfragen
  • Was ist das Regelungsziel der Funktionsverlagerungsbesteuerung?

  • Welche Kritik ist an der Umsetzung der Zielsetzung in § 1 Abs. 3 Sätze 9 ff. AStG anzubringen?

  • Was ist stattdessen zu fordern?

Mit dem Koalitionsvertrag vom wird die Funktionsverlagerungsbesteuerung, wie sie in § 1 Abs. 3 Sätze 9 ff. AStG i. V. mit der Funktionsverlagerungsverordnung (FVerlV) vom verankert ist, in ein neues Licht gerückt. Zum einen, weil laut der Koalitionsvereinbarung die „… negativen Auswirkungen der Funktionsverlagerungsbesteuerung auf den F & E-Standort Deutschland beseitigt werden …” sollen . Das nährt Hoffnungen, dass die praktische Reichweite und die damit verbundenen Folgen auf ein sachlich zutreffendes, praxisgerechtes und international akzeptiertes Maß eingeschränkt werden. Zum anderen ist seit der Konstituierung der neuen Regierung betreffend den Entwurf eines BMF-Schreibens zur Funktionsverlagerung vom Stillstand eingetreten. Diese Umstände legen es nahe, sich in diesem Beitrag noch einmal mit dem aktuellen Konzept der Funktionsverlagerungsbesteuerung und ihren praktischen Umsetzungsauswirkungen auseinanderzusetzen.

Frischmuth, Die Konzeptio...