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BFH 28.10.2009 I R 99/08, StuB 3/2010 S. 115

Betriebsverlegung ins Ausland führt nicht zur Betriebsaufgabe

Die Verlegung des Betriebs eines selbständigen Erfinders in das Ausland (hier: nach Belgien) führt auch dann nicht zur Annahme einer (fiktiven) Betriebsaufgabe, wenn die künftigen Gewinne der ausländischen festen Einrichtung (Betriebsstätte) im Inland nicht steuerbar oder aufgrund eines DBA von der Besteuerung im Inland freigestellt sind ( Änderung der Rechtsprechung: Aufgabe der sog. Theorie der finalen Betriebsaufgabe; Bezug: § 4 Abs. 1 Satz 2, § 16 Abs. 3 Satz 1, § 18 Abs. 3, § 49 Abs. 1 Nr. 3 EStG 1990; § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG 2002 i. d. F. des SEStEG).

Praxishinweise

Eine Betriebsaufgabe liegt vor, wenn aufgrund eines entsprechenden Entschlusses des Betriebsinhabers der Betrieb aufgehört hat zu bestehen. Eine bloße Betriebsverlegung führt deshalb nicht zu einer Betriebsaufgabe. Bei einer Verlegung des Betriebs in das Ausland kann deshalb...