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StuB 3/2010 S. 119

Körperschaftsteuer | Nach BilMoG: Steuerliche Anerkennung einer Organschaft

Das IV C 2 – S 2770/09/10002 NWB UAAAD-36775 zu den Auswirkungen der Änderungen des § 301 AktG und § 249 HGB auf die steuerliche Anerkennung von Gewinnabführungsverträgen Stellung genommen.

Änderung des Höchstbetrags der Gewinnabführung nach § 301 AktG
Die steuerliche Anerkennung der Organschaft bleibt durch die Änderung des § 301 AktG i. V. mit § 268 Abs. 8 HGB grundsätzlich unberührt. Bei der Durchführung der Gewinnabführung sind jedoch die Neuregelungen zum Höchstbetrag der Gewinnabführung nach § 301 AktG ungeachtet ggf. abweichender vertraglicher Vereinbarungen zwingend zu beachten. Für Organgesellschaften in der Rechtsform der GmbH fordert § 17 Satz 2 Nr. 1 KStG nicht, dass die Begrenzung der Gewinnabführung gem. § 301 AktG in den Gewinnabführungsvertrag ausdrücklich aufgenommen wird.

Änderung des § 249 HGB
Nac...