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StuB 3/2010 S. 119

Steuererklärungsfristen für das Kalenderjahr 2009

Das BMF hat am 4.1.2010 den gleich lautenden Erlass der obersten Finanzbehörden der Länder über die Steuererklärungsfristen für das Kalenderjahr 2009 veröffentlicht (Gleich lautender Erlass vom 4.1.2010 – 2009/0855820 NWB DAAAD-35158).

Bis zum 31.5.2010 sind bei den Finanzämtern gem. § 149 Abs. 2 AO die folgenden Erklärungen abzugeben:

  • Einkommensteuer – einschließlich der Erklärungen zur gesonderten sowie zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung sowie zur gesonderten Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags;

  • Körperschaftsteuer – einschließlich der Erklärungen nach §§ 27, 28 und 38 KStG, zur gesonderten Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags sowie für die Zerlegung der Körperschaftsteuer;

  • Gewerbesteuer ...