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FG München Urteil v. - 7 K 1379/08

Gesetze: AO § 129, AO § 184

Bindungswirkung eines Gewerbesteuermessbescheids umfasst nicht den lediglich informatorischen Hinweis auf die hebesatzberechtigte Gemeinde

Leitsatz

1. Ein berechtigtes Interesse für eine Korrektur eines Gewerbesteuermessbescheids nach § 129 AO fehlt, wenn die Unrichtigkeit einen Sachverhalt betrifft, der nicht bindend für den Folgebescheid ist.

2. Über die Frage, wer hebeberechtigte Gemeinde ist, wird im Gewerbesteuermessbescheid nicht entschieden. Die Angabe der hebeberechtigten Gemeinde ist gegenüber dem Gewerbesteuerbescheid nicht bindend.

Tatbestand

Fundstelle(n):
RAAAD-37213

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